AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen AHT GmbH
§ 1 Geltungsbereiche
1.1 Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot & Bestellung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Verbindliche Lieferverträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, daß ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. Alle Nebenabreden und Zusagen werden erst durch Aufnahme in die Auftragsbestätigung bzw. durch schriftliche Bestätigung wirksam. Sollte in Angeboten die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen sein, gilt der Angebotspreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.2 Bestellungen, die noch an dem Werktag ausgeführt werden sollen, an dem sie bei AHT eintreffen, müssen spätestens bis um 11 Uhr bei AHT eingegangen sein. Bei größeren Bestellungen einzelner Produkte behält sich AHT das Recht vor, die Lieferzeit angemessen zu verlängern.
2.3 Schriftliche Bestellungen, die eine vorangegangene telefonische Bestellung wiederholen, ohne ausdrücklich auf die Wiederholung hinzuweisen, gelten als weitere Bestellung.
2.4 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Katalog, Angebot, Internet oder mangelnder Kreditwürdigkeit des Kunden ist AHT jedoch zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
2.5 Im Katalog, Angebot, Internet enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen bleiben AHT vorbehalten. Der Kunde ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.
2.6 Bei Bestellungen größerer Mengen behält sich AHT das Recht vor, die Lieferzeit separat zu vereinbaren.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise sind in Euro angegeben. Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk zuzüglich Versand- und Verpackungskosten und zuzüglich Mwst. in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
3.2 AHT behält sich das Recht vor, die Katalog-, Angebot- oder Internetpreise angemessen zu erhöhen, wenn nach Herausgabe des Kataloges, Angebot und Internet, Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Währungsschwankungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist AHT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls AHT ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist AHT berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaigen von AHT bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft.
3.5 Tritt nach Abschluß des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird AHT eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Abschluß des Vertrages bekannt, so ist AHT berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Gegenüber neuen Kunden behält sich AHT Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor.
§ 4 Lieferung
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Lieferung ab Lager Meßstetten vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von AHT verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
4.2 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. § 2.1 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt unberührt.
4.3 Setzt der Besteller AHT, nachdem AHT bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
4.4 Gerät AHT aus Gründen, die AHT zu vertreten hat, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Waren-Nettowertes, maximal 5% des Waren-Nettowertes zu verlangen.
§ 5 Rahmenlieferungsaufträge
5.1 Wird ein Rahmenlieferungsvertrag abgeschlossen, so beträgt die Abnahmefrist für den Besteller 12 Monate ab dem Tag der Auftragsbestätigung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Entsprechend wird der Rahmenlieferungsvertrag nach Abnahme der ersten Teillieferung in den sich hieraus ergebenden Teilmengen auf die Zeitdauer von 12 Monaten eingeplant. Nach Ablauf der Abnahmefrist ist AHT berechtigt, nach eigener Wahl die restliche Ware zu fakturieren oder aber den Besteller in Annahmeverzug zu setzen und Schadenersatz zu fordern. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt pauschaliert 25% des Auftragswertes, soweit nicht der Besteller einen niedrigeren Schaden oder AHT einen höheren Schaden nachweisen kann.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist AHT berechtigt, Materialkostenerhöhungen und Lohnkostenerhöhungen an den Besteller weiterzugeben, soweit der Rahmenlieferungsauftrag die Abwicklungszeit von 12 Monaten überschreitet.
5.3 Hat der Besteller gegenüber AHT den Abnahmetermin verbindlich zugesagt, so ist dieser einzuhalten. Sollte der Besteller den verbindlich zugesagten Termin mehr als einmal verschieben, so ist der dadurch für AHT entstehende Mehraufwand pauschal mit 50,- Euro pro Verschiebung auszugleichen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AHT, bis der Besteller alle Forderungen gezahlt hat, die AHT jetzt und künftig an ihn hat.
6.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt AHT jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von AHT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. AHT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann AHT verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für AHT vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, AHT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirkt AHT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.4 In dem Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erklärt der Besteller bereits jetzt die Duldung des Betretens der Geschäftsräume zur Rückholung der Vorbehaltsware.
§ 7 Mängelgewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Bei bemusterten und vor Abnahme durch den Besteller getesteten Schritt-, Servo-, Linear- und Getriebemotoren entfällt eine Gewährleistung, wenn diese nicht im Bezug auf Leistung, Laufruhe, Lebensdauer und Einsatzbedingungen in ausreichendem Maß erprobt worden sind.
7.3 Liegt ein von AHT zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist AHT nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.Ist AHT zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die AHT zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. AHT haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet AHT nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
7.5 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
7.6 Sofern AHT fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaftpflicht-Versicherung von AHT beschränkt. AHT ist bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in die Police zu gewähren.
7.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
7.8 AHT ist nicht Hersteller von sämtlichen im Lieferumfang enthaltenen Produkten. Für die Verwendung dieser Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 8 Fehlbestellungen
8.1 Der Besteller ist nur befugt, gelieferte Ware an AHT zurückzusenden, wenn er diese im Originalzustand und in den Originalverpackungen an AHT zurücksendet und AHT der Rücksendung vorher schriftlich zustimmt. Liegt ein Verschulden des Käufers vor (Falschbestellung, Doppelbelastung, Verpackungseinheit nicht beachtet etc.), ist AHT berechtigt, dem Kunden die vertragsbedingten Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 9 Gesamthaftung
9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §§ 7.5 bis 7.7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
9.2 Die Regelung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
9.3 Soweit die Haftung von AHT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen von AHT.
§ 10 Exportkontrolle
10.1 In Anerkennung der amerikanischen und sonst anwendbaren (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetzgebung verpflichtet sich der Besteller, vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von AHT erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente auf seine Kosten einzuholen.
10.2 Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder sonstige (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technische Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzforderungen.
§ 11 Salvatorische Klausel
11.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma AHT sollen vielmehr im übrigen bestehen bleiben und die unwirksame Klausel durch eine dem Vertragszweck möglichst nahekommende zulässige Klausel ersetzt werden.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von AHT Gerichtsstand; AHT ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von AHT Meßstetten.
12.3 Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
12.4 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit AHT entstehen, wird ausgeschlossen.
AHT GmbH – AGB vom 02.01.2019